Unterzeichner

Alexander Umbricht (GLP) Peter Jann (GLP) Matthias Keller (EVP) Ulrich Fischer (Pro Aarau)

Antrag

1 1. Der Stadtrat präsentiert eine Auswahl möglicher Organisationsmodelle für die Aarauer Exekutive und Verwaltung, welche den Anforderungen an die Führung einer Gemeinde auch zukünftig gerecht werden. Zu beurteilende Kriterien sind Anzahl Mitglieder des Stadtrats, Arbeitszeitmodelle, Ressort- vs. Departementssystem, Rolle der Abteilungsleitungen im Departementssystem, Erfolg des Zukunftsraums, etc.
2 2. Der Stadtrat zeigt insbesondere für das Modell Departementssystem mit ausschliesslich hauptberuflichen StadträtInnen im Teilzeitpensum (80 %) die Vor- und Nachteile sowie eine mögliche Umsetzung auf.
3 3. Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat bis zu den Sommerferien 2019 Antrag, über die zukünftige Struktur von Stadtrat und Verwaltung.
4 4. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Einwohnerrat und allenfalls weiteren Anspruchsgruppen begleitet den Stadtrat bei der Erarbeitung möglicher Strukturen.
5 5. Dem Stadtrat steht für die notwendigen Abklärungen ein Betrag von CHF 80'000 (inkl. MwSt.) zur Verfügung.

Begründung

Die Anforderungen an Gemeindeexekutiven im Milizamt zur Führung einer Gemeinde bzw. Kleinstadt sind in den letzten Jahren zunehmend gewachsen und wachsen weiter: Viele Sachgeschäfte können kaum mehr isoliert für eine Gemeinde alleine betrachtet werden, sondern müssen gemeindeübergreifend, zusammen mit dem Kanton oder in funktionalen Räumen gedacht werden. Entscheidungen zu Investitionen zeitigen oftmals Konsequenzen für die nachfolgenden Generationen. Entscheide müssen zunehmend unter Zeitdruck und unter Berücksichtigung vielfältigster Anspruchsgruppen erfolgen.

Dies setzt ein hohes Fachwissen in den jeweiligen Aufgabenfeldern sowie eine grosse zeitliche Verfügbarkeit der jeweiligen Exekutivmitglieder voraus. Auf der organisatorischen Ebenen sollten Strukturen und Prozesse ausreichend Gestaltungsfreiheit für die Aufgabenverantwortlichen sicherstellen.

Das bestehende Milizsystem in der bestehenden Form mit einem Stadtpräsidium im Vollamt und Stadträten im Teilzeitpensum kommt so an die Grenzen und ist für eine Stadt wie Aarau nicht mehr zeitgemäss. Gleichzeitig wird mit Ausnahme des Stadtpräsidiums aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen (z. B. geringes Teilzeitpensum mit entsprechend knapper Entschädigung im Verhältnis zum Aufwand) die Auswahl und berufliche Herkunft der potentiell zur Verfügung stehenden KandidatInnen eingeschränkt. In Brugg z. B. waren zwei Kandidierende nur zur Wahl als Stadtamman und nicht als «gewöhnliches» Exekutivmitglied bereit. Die Wahl als Stadtrat im Teilzeitpensum wurden denn auch vom unterlegenen Kandidaten auch abgelehnt (Meier 2017).

In Aarau, bedingt durch das Ressortsystem und die Teilzeitpensen, ist es aus unserer Sicht für die einzelnen Stadträte sehr aufwändig und/oder schwierig die Verwaltung politisch zu führen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie keine Personalverantwortung und kaum Weisungsrechte haben. Die Verwaltung erhält dadurch im Vergleich zur Politik relativ viel Macht, die das Primat der Politik schwächt.

So haben die letzten Legislaturen gezeigt, dass das Amt des Stadtrats vor allem für Juristinnen, Lehrer und Kleinunternehmerinnen attraktiv ist (Aktuell: 3 JuristInnen, 1 Lehrer, 2 (Klein-)unternehmerinnen). Das mag daran liegen, dass das Amt des Stadtrates eine hohe zeitliche Flexibilität, gerade auch zu Bürozeiten, fordert und in Kombination mit Familie und Beruf von letzterem häufig eine deutliche und oft karriereschädigende Reduktion des Pensums verlangt.

Wir wünschen uns, dass den Berichtsverfassenden eine Begleitgruppe zur Seite gestellt wird. Darin vertreten sollen der Stadtrat, der Einwohnerrat und allenfalls weitere Anspruchsgruppen sein.

Zu guter Letzt: Eine gute und umfassende Abklärung im Sinne der Motionäre wird nicht gratis zu haben sein. Deshalb beantragen wir, dass der Stadtrat mit den CHF 80'000 die notwendigen finanziellen Mittel erhält.

PS: Sollte der Stadtrat zum Schluss kommen, dass einige oder alle Anträge nicht Motionsfähig sind, kann er davon ausgehen, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird.

Literatur: Meier, C. (4. Dezember 2017). Wahl zum Ammann verloren: Jetzt verlässt Titus Meier (FDP) die Exekutive. Aargauer Zeitung. Abgerufen am 22. 04 2018 von https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/wahl-zum-ammann-verloren-jetzt-verlaesst-titus-meier-fdp-die-exekutive-131970130

Votum im Rat

(Ich könnte jetzt wie so viele auch sagen, dass ich es kurz machen werde. Dieser Satz würde es aber wieder länger machen, als unbedingt notwendig. Darum fange ich jetzt einfach an.)

Werte Anwesende

Wenn man jetzt böse wäre, könnte man sich fragen, warum jetzt schon wieder die Prozesse überprüft werden müssen. Hatten wir nicht soeben LUP durchexerziert…?

Anyway, der Stadtrat und wir Motionäre sind uns grundsätzlich offensichtlich einig. Somit

  • Antrag 1: Check
  • Antrag 2: Check
  • Antrag 3: Okay, dann halt. Der Stadtrat tönt irgendwie noch plausibel
  • Antrag 4: Uns ist schon noch wichtig, dass diese Abklärungen nicht im luftleeren Raum stattfinden. Der Antrag überlässt es ja weitestgehend dem Stadtrat, wer in der Arbeitsgruppe dabei sein sollte. Aber ein paar Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte sollten mitgestalten können – die Chance auf ein mehrheitsfähiges Projekt würden unseres Erachtens mit diesem Vorgehen doch markant steigen.
  • Antrag 5: kein Kommentar notwendig

Schlussendlich bleibt noch zu sagen: Uns wäre wichtig, dass die Strukturen auch angepasst werden können, falls keine einzige von den Fusionen gelingt. Und zwar zeitlich so, dass alle möglichen Kandidierenden für den Stadtrat von der nächsten Legislatur bereits wissen, wie die Struktur, die Anzahl und das Pensum vom Stadtrat dann aussehen werden. Danke für die Unterstützung.

Thema: Politik und Verwaltung