Schuldenbremse: Änderungsantrag zur Gemeindeordnung § 10f
Änderungsantrag für eine schlanke Schuldenbremse in der Gemeindeordnung, die genau das umsetzt, was die Initiative verlangt – nicht weniger und nicht mehr.
Unterzeichner
Antrag
Begründung
Zur Erinnerung: Folgendes stand in der Initiative
Zur Sicherung eines ausgeglichenen Finanzhaushalts seien in der Gemeindeordnung entsprechende Regeln (Ausgaben- und Schuldenbremse) aufzunehmen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass
- die Nettoinvestitionen im Durchschnitt von maximal 10 Rechnungsjahren selbst (aus der Erfolgsrechnung) zu finanzieren sind;
- ein Sanktionierungsmechanismus definiert wird für den Fall, dass die angestrebte Selbstfinanzierung nicht erreicht wird;
- der Einwohnerrat beschliessen kann, ausserordentliche Investitionen über das Nettovermögen zu finanzieren. Der Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum;
- die Bestimmungen erstmals im Haushaltsjahr 2019 gelten
Die neue Formulierung erfüllt die Vorgaben:
- Punkt 1 wird erfüllt, die Definition von langfristig im Reglement wäre dann 10 Jahre.
- Punkt 2 kann nachträglich mit einem neu aufgegleisten Reglement erfüllt werden (daher auch weiterhin Absatz 2 im GO-Artikel)
- Punkt 3 kann im Reglement geregelt werden: so wie es z.B. jetzt mit der 2/3-Mehrheit geregelt ist
- Punkt 4 erfüllen wir unabhängig von diesem Änderungsantrag nicht mehr. Im besten Fall führt der Änderungsantrag zu keiner weiteren Verzögerung.
Votum im Rat
Werte Anwesende
Die Fraktion Pro Aarau – GLP – EVP haltet die Einführung von einer Schuldenbremse für eines von diesen zitierten überflüssigen Gesetze. Warum?
Die Aarauerinnen und Aarauer haben sowieso das letzte Wort. Überrissene Ausgaben und höhere Steuern können nicht einfach vom Einwohner- oder Stadtrat beschlossen werden. Die Bevölkerung ist auf Gemeindeebene bereits eine Art von Schuldenbremse.
Weiter: Sowohl der GO-Artikel und das Reglement ersparen uns keine einzige Diskussion. Weder über den Steuerfuss, noch über Sparmassnahmen und auch nicht über Investitionen. Sowohl mit als auch ohne Schuldenbremse müssen wir unsere Aufgabe wahrnehmen und das Budget und den Steuerfuss bestimmen.
Zu guter Letzt: Die Gemeinden, und somit auch Aarau, sind nicht frei im Budget. Die kantonalen Vorgaben verlangen u.a. mittelfristig – das heisst über 7 Jahre gesehen – eine ausgeglichene Rechnung. Das ist bereits eine weiter Art von Schuldenbremse.
Kurzum, mehr haben bereits zwei Schuldenbremsen und gewinnen mit einer dritten Schuldenbremse vor allem eines: Einen zusätzlichen GO-Artikel und ein neues Reglement. So viel zum Thema «Abbau von Bürokratie».
Aber – aber über Sinn oder Unsinn von der Schuldenbremse zu richten ist heute nicht unsere primäre Aufgabe. Wir haben eine gültige Initiative, und die fordert Regeln in der Gemeindeordnung. Also ist unser Job heute in dem Saal, einen Artikel für die Gemeindeordnung vorzuschlagen. Einen Artikel, wo die Anliegen von den Initiantinnen und Initianten aufnimmt. Nicht weniger und auch nicht mehr. Ob dann eine Schuldenbremse gewünscht ist, kann die Bevölkerung im Mai bestimmen und jede Partei kann eine Parole herausgeben.
Um unseren Job heute gut zu machen, müssen wir lugen, was die Initiative fordert. Sie fordert
- Dass die Nettoinvestitionen im Durchschnitt von maximal 10 Jahren aus der Erfolgsrechnung zu investieren sind.
- Ein Sanktionierungsmechanismus, wo sagt, was passiert, wenn die angestrebte Selbstfinanzierung nicht erreicht wird.
- Ein Ausnahmeregelung, um ausserordentliche Investitionen über das Nettovermögen zu finanzieren. Ein solcher Beschluss müsste dann gemäss Initiative dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Und
- Das all das fürs Haushaltjahr 2019 erstmals zur Geltung kommt.
Der vierte Punkt kann weder der stadträtliche Vorschlag noch unser Änderungsantrag erfülle. Somit geht es nur noch um die ersten drei Punkte: Nettoinvestitionen aus der Erfolgsrechnung, Sanktionsmassnahme und eine Ausnahmeregelung.
Wenn ich jetzt den stadträtliche Vorschlag lese, bin ich recht erstaunt. Der geht nämlich deutlich weiter als die Initiative fordert und spricht z.B. auch von einer Steuerbelastung. Das ist irgendwie wie wenn der Stadtrat das KibeG ein Jahr zu früh und mit einem festen Mindestsatz von Subventionen beschlossen hätte.
Unsere Formulierung erfüllt schlicht die schriftlich vorhandenen Forderungen der Initiative. Punkt für Punkt heisst das folgendes:
- Die Nettonivestionen müssen langfristig selber finanziert werden. Im Reglement wäre Langfristig dann als 10 Jahre zu definieren.
- Die notwendigen Sanktionen regeln wir – wie im stadträtliche Vorschlag auch - nachträglich mit einem neu aufgegleisten Reglement. Darum hat unser Antrag auch noch weiterhin den zweiten Absatz.
- Auch die Ausnahmeregelung zur Übersteuerung von der Schuldenbremse kann im Reglement geregelt werden: so wie es im stadträtlichen Vorschlag mit der 2/3-Mehrheit gemacht ist.
Für mich ist selbstverständlich, dass bei einer Annahme der Initiative die Punkte seriös in einem Reglement abgebildet werden müssen.
Werte Anwesende: Ich bitte Sie die Anliegen der Initiative beim Wort, und nicht bei mehr zu nehmen und unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.
Danke.