Schuldenbremse: Rückweisung des Reglements für einen nachhaltigen Finanzhaushalt
Rückweisungsantrag: Nach der Änderung von § 10f der Gemeindeordnung passt das Reglement zur Schuldenbremse nicht mehr und soll neu ausgearbeitet werden.
Unterzeichner
Antrag
Begründung
Nachdem § 10f der Gemeindeordnung nun deutlich anders lautet als vom Stadtrat vorgesehen, muss das zugehörige Reglement der neuen Formulierung angepasst werden.
Bei der Neuausarbeitung des Reglements ist zu beachten:
- Falls wieder mit einem/mehreren Topf/Töpfen gearbeitet wird, ist zu berücksichtigen, dass dieses Instrument experimentell ist. Dementsprechend müssten die Startwerte mit genügend Sicherheitsmarge ausgestattet werden.
- Keine Definition des maximalen Steuerfusses. Dieser wurde auch im Initiativtext nicht verlangt.
- Zum Ausgleich sollen nicht einzig Sparmassnahmen sondern auch steuerseitig Massnahmen vorgesehen werden.
Votum im Rat: Jedem Töpfelchen sein Deckelchen
Werte Anwesende
Töpfe hat es mindestens zwei in dem Reglement. Doch nach dem wir den Deckel, sprich den entsprechende GO-Artikel geändert haben, passen Topf und Deckel nicht mehr zueinander.
Darum soll der Stadtrat es neues Reglement, angepasst auf den neuen GO-Artikel entwerfen.
Aus unserer Sicht soll er dabei folgendes berücksichtigen.
- Stadträtliche Schuldenbrems-Töpfe sind experimentell und noch nicht marktreif. Die Startwerte sind darum mit genügend Sicherheitsmarge auszustatten.
- Eine Definition vom maximalen Steuerfusses ist nicht erwünscht. Das hat auch der auch im Initiativtext nicht verlangt.
- Bei den Sanktionsmassnahmen sollen nicht nur Sparmassnahmen sondern auch steuerseitige Massnahmen vorgesehen werden.
Es würde mich freuen, wenn sie unseren Rückweisungsantrag annehmen.