Anfragen fristgerecht beantworten
Mündliche Anfrage: Stadtrat und Einwohnerrat sollen das Geschäftsreglement einhalten – Anfragen sind bis zur nächsten Sitzung zu beantworten, nicht erst nach Monaten.
Werte Anwesende
Es scheint mir, als wäre es gut, wenn sowohl der Einwohnerrat als auch der Stadtrat, wieder einmal das Geschäftsreglement vom Einwohnerrat lesen würden. Auch ich mache das zu wenig, da es zugegebenermassen spannendere Lektüre gibt.
Jedenfalls: Den Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte würde auffallen, dass es so etwas wie eine «dringliche Anfrage» - zumindest in meinem Verständnis – nicht gibt. Und der Stadtrat würde merken, dass gemäss §26 u.a. gilt: Die Anfrage ist von einem Mitglied des Stadtrates sofort oder an einer nächsten Sitzung zu beantworten. Weiter steht: Der Stadtrat kann auch eine schriftliche Antwort erteilen und diese allen Mitgliedern des Einwohnerrates und den Medien zustellen. Aufgrund vom ersten Satz gehe ich davon aus, dass auch schriftliche Antworten bis zur nächsten Sitzung vom Einwohnerrat vorliegen müssten.
Theoretisch braucht es damit dringliche Anfragen gar nicht. Bzw. Alle Anfragen sind dringlich und müssen schnellstmöglich beantwortet werden.
Faktisch scheint es mir, dass dringliche Anfragen tatsächlich entsprechend dem Reglement so rasch wie möglich beantwortet werden, für die anderen Anfragen aber auch Monate vergehen können. Beispielsweise ist die Anfrage «Aufsicht Kinderkrippen» am 23. Januar eingereicht worden. Auf eine Antwort warten wir weiterhin.
Darum meine mündliche Frage an den Stadtrat: Bis wann kann der Einwohnerrat damit rechnen, dass Anfragen grundsätzlich wieder dem Geschäftsreglement entsprechend beantwortet werden? Danke.