Unterzeichner

Alexander Umbricht (GLP)

Antrag

→ Der Einwohnerrat setzt zur Beratung des Geschäfts «Überarbeitung von WOSA» eine Kommission ein. Die 6 Mitglieder (jede Fraktion stellt ein Mitglied) werden an der nächsten Sitzung des Einwohnerrats gewählt, ebenso das Kommissionspräsidium. Das Sitzungsgeld ist analog der FGPK auszurichten.

Begründung

Das Budget und somit zwangsläufig aktuell WOSA ist wichtigste Instrument/Geschäft des Einwohnerrats – zwar abstrakt und nicht sehr «sexy», aber zentral. Entsprechend hat eine grundlegende Überprüfung und allfällige Überarbeitung der damit verbundenen Mechanismen besondere Aufmerksamkeit verdient. Das spricht für eine separate Kommission. Diese hat mehr Gestaltungsspielraum und kann gegenüber dem Stadtrat (wenn notwendig) fordernder auftreten, als dies eine Begleitgruppe kann.

Votum im Rat

Werte Anwesende

Vor genau 13 Jahren ist der Auftrag erfüllt gewesen: Einführung von WOSA. Die Prozesse sind umgestellt, das Reglement bestimmt. Nur logisch, dass dann auch die Kommission am 14. Dezember 2009 aufgelöst worden ist.

Und jetzt, nach 13 Jahren Erfahrung sind sich anscheinend Stadt- und Einwohnerrat einig, dass es Zeit oder höchste Zeit ist, das WOSA wieder einmal genau anzulugen.

Bevor ich aber begründe, warum es wieder eine WOSA-Kommission braucht und nicht einfach eine Begleitgruppe noch ein paar wenige Worte an Stadtrat.

Also: Lieber Stadtrat. Es ist kreativ im ersten Antrag zu sagen: Tretet nicht auf die Motion ein. Und dann im zweiten Antrag zu fordern: Aber für das, wo niemand darauf eintreten sollte, gebt ihr uns bitte 100 000 CHF. Das ist irgendwie so, wie wenn ich zu meiner Partnerin sagen würde: Weihnachtsgeschenke sind schon schön, machen wir uns aber nicht – aber gib mir doch 1000 Franken. Why not.

Punkt zwei – sorry – es gibt noch mehr zu sagen. Der Stadtrat schreibt, dass die Motion aus formellen Gründen nicht motionsfähig ist. Geschenkt, der Logik kann ich grösstenteils folgen. Aber – formell kann man zu einer Motion auch keine Abänderungsanträge stellen und schon gar nicht Ergänzungsanträge. Ausser es wäre eine WOSA-Motion, wo man genau das kann. Aber bloss weil WOSA im Titel vorkommt, ist es halt nicht zwingend eine WOSA-Motion. Also: Bitte, lieber Stadtrat, nicht nur Formalität fordern, sondern auch formell korrekt bleiben. Sonst passiert es dann plötzlich noch, dass der Stadtrat von sich aus kurz vor der Sitzung ein Geschäft zurückzieht – obwohl nur der Einwohnerrat die Traktandenliste an der Sitzung ändern kann…

Zurück zur WOSA-Kommission. WOSA ist zentral unter anderem für die Budgetprozess und somit für den Einwohnerrat. Und wer schon länger im Rat ist, weiss, dass das auch mehrfach zu einigem Ärger und Unverständnis geführt hat. So hat die SVP bereits im Februar 2013 via Presse verlauten lassen, dass «die definitive Einführung von WOSA ein Murks.» und das neue Verwaltungsführungsmodell unübersichtlich und intransparent sei [2].

Ob das Ganze ein Murks ist, lass ich gerne offen. Aber das Unverständnis lässt sich gut illustrieren: Beispiel Paragraph 18 aus dem WOSA-Regelement. Der Paragaraph verfügt über 4 Unterregeln [3]:

Nr. 1: «Der Einwohnerrat ist während der Geltungsdauer von Globalaufträgen grundsätzlich an seine Vorgaben gebunden.» Also, wir sind mindestens ein Jahr an unsere eigenen Entscheide gebunden und können nichts mehr ändern. Vollkommen nachvollziehbar – schätzungsweise.

Nr. 2: «Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Einwohnerrat und Stadtrat können die Vorgaben jederzeit geändert werden.» Ookey – wir sind also doch nicht gebunden, wenn der Stadtrat und wir uns gut verstehen und wir nur unwesentliche Sachen wie die grundlegenden Vorgaben ändern – kein Problem. Hm

Nr. 3: «Der Einwohnerrat kann zusätzliche Leistungen beschliessen, wenn er die dazu erforderlichen Mittel als Nachtragskredit bereitstellt und der Stadtrat in der Lage ist, den Beschluss zu vollziehen.» Hmmmm, also – bei den Leistungen sind wir doch auch nicht gebunden, und der Stadtrat kann ganz eine andere Meinung haben. Solange das Geld vorhanden ist, können wir zusätzliche Leistungen befehlen. Aber wir können keine Leistungen streichen. Oder?

Nr. 4: «Im Übrigen kann der Einwohnerrat seine Vorgaben während der Geltungsdauer nur dann ändern, wenn sich die Verhältnisse grundlegend verändert haben und dies nicht voraussehbar gewesen war.» What? Mit oder ohne Einverständnis vom Stadtrat – wohl ohne. Gilt das jetzt für die vorherigen, ….. puhh, Zukunft vorhersehbar. Covid, Ukraine-Krieg – you name it. Argumente sind beliebig

Für Jurist:innen oder schlaue Mitglieder von dem Rat vor mir und dem Rat hinter mir mag das ja alles klar sein. Mir als Nicht-Jurist und mit nur 12 Jahr Parlamentserfahrug als Milizler überschlagen sich die Fragezeichen nur so.

Werte Anwesende: Wer sich erhofft, dass bei der Überarbeitung von WOSA ein Reglement herauskommt, dass auch für den Einwohnerrat nachvollziehbar ist und wer sich erhofft, dass der Einwohnerrat unter anderem beim Budget gut mitentscheiden kann, muss sich meines Erachtens dafür einsetzen, dass die WOSA-Überarbeitung eng, konstruktiv aber auch sehr kritisch vom Einwohnerrat begleitet wird. Am liebsten konstant mit einer kleinen, engagierten und interessierten Gruppe. Besonders wichtig: Von einer Gruppe, die vom Einwohnerrat das Mandat erhält, und nicht vom Stadtrat. Formell mag das zuerst eine Begleitgruppe sein, aber die Legitimation ist andere. Zum Beispiel wählen mir die Mitglieder, nicht der Stadtrat. Und es ist auch ein anderes Zeichen.

Darum machen die beiden Fraktionen Pro Aarau/EVP und GLP/Mitte folgendes:

Antrag 1: Wir treten auch nicht ein. Und für das, wo wir nicht eintreten sprechen wir im Antrag 2  100 000 CHF. Dafür unterstützen wir mit dem Antrag drei die Ernennung von einer einwohnerrätlichen WOSA-Kommission. 13 Jahre, nach der die letzte aufgelöst wurde.

Wir freuen uns über Untestützung. Danke.

Literatur

Thema: Politik und Verwaltung