Geschäftsreglement: Fristen für Vorstösse und Anfragen
Änderungsanträge zum neuen Geschäftsreglement: Rückkommen mit einfacher Mehrheit und verbindliche Fristen für die Beantwortung von Vorstössen und Anfragen.
Unterzeichner
Antrag
§ 32 (Rückkommensantrag)
Neu
Auf bereits gefasste Beschlüsse kann bis zum Ende der Sitzung zurückgekommen werden, wenn ein entsprechender Antrag von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder unterstützt wird.
Alt
Auf bereits gefasste Beschlüsse kann bis zum Ende der Sitzung zurückgekommen werden, wenn ein entsprechender Antrag von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder unterstützt wird.
Begründung
Das Reglement kann auch von der einfachen Mehrheit des Einwohnerrats geändert werden.
§ 42, Absatz 2 (Motion und Postulat)
Neu
Das Ratsbüro kann auf Antrag des Stadtrats eine Verlängerung von maximal 6 Monaten gewähren.
Alt
Das Ratsbüro kann auf Antrag des Stadtrats eine Verlängerung gewähren.
Begründung
Sinnvollerweise hat auch die Verlängerung eine Frist.
§ 43, Absatz 2 (Anfrage)
Neu
Schriftliche Anfragen sind durch den Stadtrat in der Regel auf die nächste Sitzung, spätestens aber drei Monate nach Einreichung, zu beantworten.
Das Ratsbüro kann auf Antrag des Stadtrats eine Verlängerung von maximal 3 Monaten gewähren.
Alt
Schriftliche Anfragen sind durch den Stadtrat in der Regel auf die nächste Sitzung zu beantworten.