Unterzeichner

Alexander Umbricht (GLP)

Antrag

→ Die Auszahlung eines zinslosen, innerhalb von maximal 10 Jahren vollständig rückzahlbaren Darlehens an die Platzgenossenschaft Brügglifeld für den Ersatz der Beleuchtungsanlage im Stadion Brügglifeld im Betrag von maximal 450 000 Franken wird gutgeheissen.

Begründung

Die Botschaft des Stadtrats enthält keine verbindliche Rückzahlungsfrist. Sie verweist lediglich darauf, dass die Platzgenossenschaft «pro Jahr maximal 50 000 Franken amortisieren» könne. Diese Formulierung beschreibt eine Obergrenze, keine Verpflichtung – und lässt offen, wann das Darlehen getilgt sein muss.

Eine explizite Frist von maximal 10 Jahren schafft Klarheit für beide Seiten. Sie entspricht der in der Botschaft selbst skizzierten Amortisationslogik (CHF 450 000 bei max. CHF 50 000 pro Jahr) und stellt sicher, dass die Rückzahlung verbindlich erfolgt.

Votum im Rat

Werte Anwesende

Das Spiel dauert 90 Minuten, mit oder ohne Beleuchtung – okay, allenfalls findet es ohne Beleuchtung dummerweise nicht statt.

Das Darlehen an die Platzgenossenschaft Brügglifeld ist in unserer Fraktion unbestritten. Aber wir hoffen, dass künftige Gesuche von anderen Vereine am selben Massstab gemessen werden können. Da dazu braucht es klaren Regeln.

Und im Fussball ist man sich dem bewusst: Es gibt immer Regeln – auch zur Spielzeit. Das braucht es bei einem zinslosen Darlehen von einer knappen halben Million auch. Rückzahlungsfrist: Maximal 10 Jahre. Das entspricht den laut Botschaft notwendigen 9 Jahren plus allenfalls 1 Jahr Nachspielzeit.

Jetzt könnte man natürlich sagen: Die bisherigen Darlehen sind doch immer zurückbezahlt worden – wozu also eine Frist? Das stimmt. Aber gewisse Regeln sind für Schlechtwetter und nicht für Gutwetter. Eine Frist verhindert Unklarheit, wenn zum Beispiel in 11 Jahren aus Gründen immer noch nicht alles zurückbezahlt wäre.

Man könnte aber auch einwenden: Wir wissen nicht, wann das Stadion im Torfeld Süd kommt. Das ist tatsächlich eines der drei grossen zeitlichen Rätsel in Aarau:

Wann kommt ein neues Oberstufenschulhaus,

wann kommt ein neues Eniwa-Kraftwerk,

und wann kommt das neue Stadion?

Bei diesen drei Fragen befinden wir uns definitiv schon in der Nachspielzeit.

Aber gerade deshalb brauchen wir wenigstens dort eine klare Regelung, wo wir sie haben können.

Unser Antrag nimmt die Amortisationslogik der Botschaft und macht sie verbindlich. 10 Jahre, 450 000 Franken. Denn auch dieses Spiel sollte 90 Minuten dauern – und nicht unbestimmt lange.

Ich bitte Sie, dem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Thema: Finanzen und Beteiligungen und Bildung und Gesellschaft