Ausgangslage
Die Anfrage ist ein wichtiges Aufsichtsinstrument des Einwohnerrats. Sie ermöglicht den Ratsmitgliedern, vom Stadtrat Auskunft über städtische Angelegenheiten zu erhalten und seine Tätigkeit politisch zu beurteilen.
Der Einwohnerrat behandelt schriftliche Anfragen gemäss heutiger Regelung in der Sitzung unter einem Sammeltraktandum «Anfragen». Welche Anfragen der Rat konkret behandelt, ergibt sich erst kurz vor oder in der Sitzung selbst – je nachdem, welche Beantwortungen der Stadtrat bis eine Woche vor der Sitzung verabschiedet hat. Auf der versendeten Traktandenliste ist nicht ersichtlich, welche Anfragen behandelt werden.
Der Einwohnerrat beriet das Klimaschutzreglement der Stadt Aarau. Alexander Umbricht setzte sich als Fraktionssprecher in zwei Voten für das Reglement ein. Abänderungsanträge der SVP lehnte der Rat mit 40 zu 7 Stimmen ab, einen Antrag von SVP und FDP mit 30 zu 16 Stimmen.
Mit der Motion verlangten Alexander Umbricht, Hannah Wey, Peter Jann, Petra Ohnsorg und Lea Naon, die Energie- und Klimapolitik in der Gemeindeordnung zu überarbeiten und die Netto-Null-Ziele der Stadt dort zu verankern. Der Einwohnerrat überwies die Motion am 25. März 2024 mit 40 zu 6 Stimmen und schrieb sie am 12. Mai 2025 einstimmig ab.
Im Juni 2023 beriet der Einwohnerrat die Teilrevision der Gemeindeordnung (Teile 1 bis 4) und die Totalrevision seines Geschäftsreglements. Alexander Umbricht sprach dazu als Fraktionssprecher und brachte zusammen mit Petra Ohnsorg (Grüne) Änderungsanträge zu den Fristen für Vorstösse und Anfragen ein. Der Rat hiess die revidierten Teile der Gemeindeordnung und das Reglement gut.
§ 32 (Rückkommensantrag)
Neu
Auf bereits gefasste Beschlüsse kann bis zum Ende der Sitzung zurückgekommen werden, wenn ein entsprechender Antrag von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder unterstützt wird.
Alt
Auf bereits gefasste Beschlüsse kann bis zum Ende der Sitzung zurückgekommen werden, wenn ein entsprechender Antrag von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder unterstützt wird.
Begründung
Das Reglement kann auch von der einfachen Mehrheit des Einwohnerrats geändert werden.
§ 42, Absatz 2 (Motion und Postulat)
Neu
Werte Anwesende
Stellt euch eine Familie vor. Mutter, Vater, 4 Kinder, 1 Hund und 2 Meersäuli – sie wohnen in Aarau. Dieser Familie geht es gut, sie ist zufrieden. Auch finanziell. Zwar kosten 4 Kinder, 1 Hund, 2 Meersäuli und allgemein das Leben einiges. Aber: dank guter finanzieller Planung geht es seit Jahren mit dem Geld auf.
Wie die Planung funktioniert
Die Mutter – die kann es am besten mit Zahlen und Geld – erstellt im Mai einen ersten Entwurf vom Budget und von den langfristigen Investitionen. Wie viel Geld braucht es fürs Essen und Wohnen? Was hat der Putzmann das letzte Jahr gekostet, was ist das nächste Jahr möglich? Und so weiter.
Werte Anwesende
Der Frieden ist wegen dem Thema zum Glück definitiv nicht in Gefahr. Aber wir haben ausführlichst über die Notwendigkeit bzw. nicht Notwendigkeit vom Wandel in der Exekutive diskutiert. Wir – das sind Pro Aarau und GLP. Zwei aktuell kleine Parteien, die zwar mit echli Glück in einer Woche grösser werdet, aber wahrscheinlicherweise immer noch eher klein bleiben.
Die erste Frage, die uns beschäftigt hat: Wie ist der Stadtrat möglichst resilient gegen über unfähige oder destruktive Mitglieder. Unsere Erkenntnisse.
Liebe Susanne, Du betonst, dass eine Hochzeit zum Zukunftstraum nicht zwingend sei – und für Dich scheint das ein grundlegender Fehler zu sein. Ich säge: Gottseidank müssen mir nicht heiraten, sondern können das freiwillig. Zwangsheiraten sind auch aus einem guten Grund verboten. Freiwillige können aber schon noch schön sein. Vermutlich sind viele in diesem Raum verheiratet. Ich vermute frewillig.
Begründung
Zur Erinnerung: Folgendes stand in der Initiative
Zur Sicherung eines ausgeglichenen Finanzhaushalts seien in der Gemeindeordnung entsprechende Regeln (Ausgaben- und Schuldenbremse) aufzunehmen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass
- die Nettoinvestitionen im Durchschnitt von maximal 10 Rechnungsjahren selbst (aus der Erfolgsrechnung) zu finanzieren sind;
- ein Sanktionierungsmechanismus definiert wird für den Fall, dass die angestrebte Selbstfinanzierung nicht erreicht wird;
- der Einwohnerrat beschliessen kann, ausserordentliche Investitionen über das Nettovermögen zu finanzieren. Der Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum;
- die Bestimmungen erstmals im Haushaltsjahr 2019 gelten
Die neue Formulierung erfüllt die Vorgaben:
Begründung
Die Anforderungen an Gemeindeexekutiven im Milizamt zur Führung einer Gemeinde bzw. Kleinstadt sind in den letzten Jahren zunehmend gewachsen und wachsen weiter: Viele Sachgeschäfte können kaum mehr isoliert für eine Gemeinde alleine betrachtet werden, sondern müssen gemeindeübergreifend, zusammen mit dem Kanton oder in funktionalen Räumen gedacht werden. Entscheidungen zu Investitionen zeitigen oftmals Konsequenzen für die nachfolgenden Generationen. Entscheide müssen zunehmend unter Zeitdruck und unter Berücksichtigung vielfältigster Anspruchsgruppen erfolgen.
Dies setzt ein hohes Fachwissen in den jeweiligen Aufgabenfeldern sowie eine grosse zeitliche Verfügbarkeit der jeweiligen Exekutivmitglieder voraus. Auf der organisatorischen Ebenen sollten Strukturen und Prozesse ausreichend Gestaltungsfreiheit für die Aufgabenverantwortlichen sicherstellen.
Werte Anwesende
Wer von euch ist überzeugt für die Initiative und sich sicher, dass sie von der Bevölkerung angenommen wird? Und wer von euch ist überzeugt gegen die Initiative und sich sicher, dass die Bevölkerung die Initiative ablehnen wird?
Es wäre jetzt spannend zu sehen, wer alles mindestens einmal mit ja geantwortet hat. Wobei, wenn jemand zwei Mal ja mit Ja geantwortet hat, …
Wenn ich raten müsste, würde ich drauf tippen, dass da vorne rechts die Leute zu finden sind, die bei der ersten Frage mit ja geantwortet haben. Der Ja-Anteil von der zweiten Frage ist wohl eher von mir aus gesehen links zu finden.
Begründung
Am 11. März 2012 (vor einem halben Jahrzehnt) wurde der esak-Gegenvorschlag mit fast 60 % Zustimmung angenommen und in der Gemeindeordnung verankert. Vor knapp vier Jahren verfasste die Firma econcept AG im Auftrag des Stadtrates ein 2000-Watt-Konzept zur Umsetzung dieses politischen Auftrags. Auf dem 2000-Watt-Konzept aufbauend wurde der «Aktionsplan 2016-2022» erarbeitet – inklusive einer ausführlichen Vernehmlassung. Die darin aufgeführten Massnahmen sollen zur Erreichung des ersten Zwischenziels der Absenkpfade im Jahr 2020 beitragen. Am 30. März 2015 (also vor zwei Jahren) hat der Stadtrat den Aktionsplan gutgeheissen.