Schuldenbremse

Budget 2026: Untergehen – lieber nicht

Werte Anwesende

Wir alle sehen den Eisberg vor uns. Wenn wir in den Politikplan lugen, wird klar: Wir steuern direkt auf ihn zu. Auch die Schuldenbremse warnt unübersehbar – wir haben spätestens mittelfristig ein Problem. Weil: Mehr Ausgaben als Einnahmen – oder weniger Einnahmen als Ausgaben. Wie auch immer man es sieht. Das Resultat bleibt dasselbe: Unser Vermögen schmilzt schneller als die Gletscher in den Alpen. Und die wegfallenden Finanzerträge fehlen der Stadt.

Schuldenbremse: Warum auch einfach, wenn es kompliziert geht?

Werte Anwesende

Stellt euch eine Familie vor. Mutter, Vater, 4 Kinder, 1 Hund und 2 Meersäuli – sie wohnen in Aarau. Dieser Familie geht es gut, sie ist zufrieden. Auch finanziell. Zwar kosten 4 Kinder, 1 Hund, 2 Meersäuli und allgemein das Leben einiges. Aber: dank guter finanzieller Planung geht es seit Jahren mit dem Geld auf.

Wie die Planung funktioniert

Die Mutter – die kann es am besten mit Zahlen und Geld – erstellt im Mai einen ersten Entwurf vom Budget und von den langfristigen Investitionen. Wie viel Geld braucht es fürs Essen und Wohnen? Was hat der Putzmann das letzte Jahr gekostet, was ist das nächste Jahr möglich? Und so weiter.

Schuldenbremse: Änderungsantrag zur Gemeindeordnung § 10f

Begründung

Zur Erinnerung: Folgendes stand in der Initiative

Zur Sicherung eines ausgeglichenen Finanzhaushalts seien in der Gemeindeordnung entsprechende Regeln (Ausgaben- und Schuldenbremse) aufzunehmen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass

  • die Nettoinvestitionen im Durchschnitt von maximal 10 Rechnungsjahren selbst (aus der Erfolgsrechnung) zu finanzieren sind;
  • ein Sanktionierungsmechanismus definiert wird für den Fall, dass die angestrebte Selbstfinanzierung nicht erreicht wird;
  • der Einwohnerrat beschliessen kann, ausserordentliche Investitionen über das Nettovermögen zu finanzieren. Der Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum;
  • die Bestimmungen erstmals im Haushaltsjahr 2019 gelten

Die neue Formulierung erfüllt die Vorgaben:

Schuldenbremse: Rückweisung des Reglements für einen nachhaltigen Finanzhaushalt

Begründung

Nachdem § 10f der Gemeindeordnung nun deutlich anders lautet als vom Stadtrat vorgesehen, muss das zugehörige Reglement der neuen Formulierung angepasst werden.

Bei der Neuausarbeitung des Reglements ist zu beachten:

  • Falls wieder mit einem/mehreren Topf/Töpfen gearbeitet wird, ist zu berücksichtigen, dass dieses Instrument experimentell ist. Dementsprechend müssten die Startwerte mit genügend Sicherheitsmarge ausgestattet werden.
  • Keine Definition des maximalen Steuerfusses. Dieser wurde auch im Initiativtext nicht verlangt.
  • Zum Ausgleich sollen nicht einzig Sparmassnahmen sondern auch steuerseitig Massnahmen vorgesehen werden.

Votum im Rat: Jedem Töpfelchen sein Deckelchen

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