Bezug

Geschäft «Festlegung der Sitzungsgelder und Entschädigungen für den Einwohnerrat» – Antrag der FGPK

Für die GLP

Alexander Umbricht (GLP)

Abänderungsanträge

1 Abänderungsantrag 1: Sitzungsgelder – Einwohnerrat CHF 280, FGPK CHF 224, übrige Kommissionen CHF 140, Ratsbüro/Präsidialkonferenz CHF 84
2 Abänderungsantrag 2: Kommissionspräsidien erhalten einheitlich das 2-fache Sitzungsgeld der jeweiligen Kommissionsmitglieder

Hintergrund

Miliz ist Miliz

Wer sich in Aarau für das Gemeinwohl engagiert, verdient Anerkennung – unabhängig davon, ob dieses Engagement bei der Feuerwehr, im Einwohnerrat oder sonstwo stattfindet. Beide Tätigkeiten sind Milizarbeit: freiwillig, zeitintensiv und unverzichtbar für eine funktionierende Stadt.

Heute werden diese beiden Formen des Engagements jedoch sehr unterschiedlich entschädigt. Die Feuerwehr Aarau vergütet gerechtfertigterweise ab 2026 Übungsstunden mit CHF 28 pro Stunde. Ein Einwohnerratsmitglied erhält für eine Sitzung pauschal CHF 80 – unabhängig davon, wie viele Stunden Vorbereitung dahinterstecken.

Die Grünliberalen beantragen, dieses Ungleichgewicht zu korrigieren. Unser Vorschlag ist einfach: Was für die Feuerwehr gilt, soll auch für die Politik gelten. Der Stundenansatz von CHF 28 wird zur einheitlichen Berechnungsgrundlage für alle Entschädigungen des Einwohnerrates.

Der tatsächliche Aufwand

Eine Einwohnerratssitzung dauert im Schnitt rund drei Stunden. Doch wer das Amt ernst nimmt, weiss: Die eigentliche Arbeit findet vorher statt.

Für jede Sitzung müssen Botschaften studiert, Zahlen geprüft und Argumente abgewogen werden. Dazu kommt die Fraktionssitzung, in der die Positionen besprochen werden. Für ein durchschnittlich engagiertes Ratsmitglied ergibt sich ein Gesamtaufwand von mindestens zehn Stunden pro Einwohnerratssitzung:

Tätigkeit Zeitaufwand
Studium der Botschaften und Unterlagen 5–6 Stunden
Fraktionssitzung mit Vorbereitung 3–4 Stunden
Einwohnerratssitzung 2–3 Stunden
Total mindestens 10 Stunden

Diese Schätzung ist konservativ. Die Präsenzzeit an einer Einwohnerratssitzung beträgt in der Regel mehr als drei Stunden. Bei grossen Geschäften wie Budget oder Jahresrechnung liegt der tatsächliche Aufwand deutlich höher. Aufwände für eigene Vorstösse (Postulate, Motionen, Anfragen) und Kampagnen sind bewusst nicht berücksichtigt.

Mit dem bisherigen Sitzungsgeld von CHF 80 ergibt sich bei zehn Stunden ein Stundenansatz von CHF 8. Das ist weniger als ein Drittel dessen, was ein Feuerwehrangehöriger für eine Übungsstunde erhält.

Wer Milizarbeit will, muss Milizarbeit auch angemessen anerkennen.

Eine starke Legislative braucht Wertschätzung

Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie funktioniert nur, wenn Legislative, Exekutive und Verwaltung auf Augenhöhe agieren können.

In der Realität besteht jedoch ein Ungleichgewicht. Die Stadträtinnen und Stadträte verfügen über einen professionellen Apparat, fachliche Unterstützung und eine ihrer Verantwortung entsprechende Entschädigung. Die Mitglieder des Einwohnerrates hingegen arbeiten in ihrer Freizeit, ohne Stab, ohne Sekretariat – und für eine Entschädigung, die seit fast zwanzig Jahren nicht mehr angepasst wurde.

Diese Asymmetrie ist nicht nur eine Frage des Geldes. Sie ist eine Frage der Wertschätzung. Wer von der Legislative erwartet, dass sie ihre Kontrollfunktion gegenüber Exekutive und Verwaltung ernsthaft wahrnimmt, muss ihr auch die Mittel dazu geben. Eine angemessene Entschädigung ist Teil davon.

Ein Parlament, das seine Arbeit nicht angemessen entschädigt, signalisiert: Diese Arbeit ist weniger wert. Das schwächt nicht nur die Motivation der Engagierten – es schwächt die Institution selbst.

Ein einfaches System

Unser Vorschlag ist einfach. Das Prinzip lautet: Wer an Sitzungen teilnimmt, wird entschädigt. Wer nicht teilnimmt, wird nicht entschädigt.

Keine Pauschalen für Infrastruktur. Keine Zulagen für Druckkosten oder Internetanschluss. Keine komplizierten Abrechnungen. Nur ein klarer Stundenansatz, multipliziert mit dem tatsächlichen Aufwand. Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt die Auszahlung weiterhin pauschal pro Sitzung – die Beträge basieren jedoch auf einer transparenten Stundenlogik.

Dieses Prinzip gilt für alle gleichermassen: für Einwohnerratssitzungen, für Kommissionssitzungen, für das Ratsbüro, für die Präsidialkonferenz. Wer mehr leistet, erhält mehr. Wer weniger leistet, erhält weniger. Das ist gerecht, das ist transparent, das ist nachvollziehbar.


Abänderungsantrag 1: Sitzungsgelder

Sitzungsgelder für Einwohnerrat, Kommissionen, Ratsbüro und Präsidialkonferenz

Ziffer 1 des Antrags der FGPK wird wie folgt geändert:

  • 1a Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Einwohnerrates beträgt CHF 280 pro Sitzung.
  • 1b Das Sitzungsgeld für die Mitglieder der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission beträgt CHF 224 pro Sitzung.
  • 1c Das Sitzungsgeld für die Mitglieder der übrigen vom Einwohnerrat gewählten Kommissionen beträgt CHF 140 pro Sitzung.
  • 1d Das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Ratsbüros sowie der Präsidialkonferenz beträgt CHF 84 pro Sitzung.

Begründung Einwohnerrat

Die Berechnung ist transparent und nachvollziehbar. Grundlage ist der Stundenansatz von CHF 28, den die Stadt Aarau ab 2026 für Feuerwehrübungen bezahlt. Damit wird das Prinzip «Miliz ist Miliz» konsequent umgesetzt.

10 Stunden × CHF 28 = CHF 280

Das bisherige Sitzungsgeld von CHF 80 stammt aus dem Jahr 2006 und wurde seither nie angepasst. Bei zehn Stunden Aufwand entspricht es einem Stundenansatz von CHF 8 – weniger als ein Drittel des Feuerwehransatzes.

Begründung FGPK

Die FGPK behandelt pro Sitzung eine Vielzahl von Geschäften. Der Aufwand ist entsprechend hoch.

Ein FGPK-Mitglied kann es sich nicht erlauben, ein Geschäft einmal nicht zu lesen. Ein «normales» Einwohnerratsmitglied kann bei einem Traktandum, das es weniger interessiert, die Vorbereitung auch einmal kürzer halten. Für FGPK-Mitglieder ist das keine Option – sie müssen jedes Geschäft kennen, um in der Kommission fundiert mitdiskutieren zu können.

Tätigkeit Zeitaufwand
Kommissionsspezifische Vorbereitung inkl. Studium ALLER Vorlagen 3–4 Stunden
Kommissionssitzung 3–4 Stunden
Kreditabrechnungen prüfen (2–3 pro Jahr) je 1–2 Stunden
Kommissionsreferate (2–3 pro Jahr) je 0,5–1 Stunden
Mehraufwand total ca. 8 Stunden

8 Stunden × CHF 28 = CHF 224

Begründung übrige Kommissionen

Andere Kommissionen wie die WOSA-Kommission behandeln weniger Geschäfte pro Sitzung. Der Aufwand für Vorbereitung und Sitzung ist entsprechend geringer.

Tätigkeit Zeitaufwand
Kommissionsspezifische Vorbereitung 2–5 Stunden
Kommissionssitzung 2–4 Stunden
Mehraufwand total ca. 5 Stunden

5 Stunden × CHF 28 = CHF 140

Begründung Ratsbüro und Präsidialkonferenz

Die Sitzungen des Ratsbüros und der Präsidialkonferenz sind weniger aufwändig in der Vorbereitung und kürzer in der Durchführung.

3 Stunden × CHF 28 = CHF 84


Abänderungsantrag 2: Kommissionspräsidien

Kommissionspräsidien: Einheitlich das 2-fache Sitzungsgeld

Die Ziffern 4 und 5 des Antrags der FGPK werden ersetzt durch:

Die Präsidien aller vom Einwohnerrat gewählten Kommissionen erhalten pro Sitzung das 2-fache Sitzungsgeld der jeweiligen Kommissionsmitglieder. Die bisherige Jahrespauschale für das Präsidium der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission entfällt.

Begründung

Die bisherige Regelung behandelt Kommissionspräsidien ungleich: Das FGPK-Präsidium erhält eine Jahrespauschale von CHF 2000, alle anderen Präsidien das doppelte Sitzungsgeld. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt.

Der Mehraufwand eines Präsidiums gegenüber einem einfachen Kommissionsmitglied ist bei allen Kommissionen ähnlich: Koordination mit Verwaltung und Ratssekretariat, Erstellung der Traktandenliste, Sitzungsleitung und Moderation, Nachbereitung und (teilweise) Berichterstattung.

Funktion Berechnung Entschädigung
FGPK-Mitglied 8h × CHF 28 CHF 224
FGPK-Präsidium (bzw. Sitzungsleitung) CHF 224 × 2 CHF 448
Mitglied übrige Kommissionen 5h × CHF 28 CHF 140
Präsidium übrige Kommissionen CHF 140 × 2 CHF 280

Diese Lösung ist transparent, weil der Aufwand pro Sitzung entschädigt wird. Sie ist fair, weil alle Präsidien gleich behandelt werden. Und sie ist nachvollziehbar, weil sie auf demselben Stundenansatz basiert wie alle anderen Entschädigungen.

Ein weiterer Vorteil: Das System ist flexibel. Wenn ein Präsidium einmal ausfällt und eine andere Person die Sitzungsleitung übernimmt, erhält diese Person automatisch die höhere Entschädigung. Es braucht keine Neuaufteilung von Pauschalen, keine Rückforderungen, keine komplizierten Abrechnungen. Wer die Arbeit macht, wird entschädigt.


Zu den Pauschalen für Präsidium und Vizepräsidium

Die Grünliberale Fraktion unterstützt die von der FGPK beantragten Jahrespauschalen für das Präsidium (CHF 3000) und das Vizepräsidium (CHF 800) des Einwohnerrates.

Bei diesen Funktionen ist eine pauschale Entschädigung weiterhin sinnvoll. Der Grund: Das Ratspräsidium hat neben der Sitzungsleitung auch repräsentative Aufgaben. Diese Tätigkeiten fallen unregelmässig an und lassen sich nur schwer nach Aufwand erfassen.


Das System im Überblick

Position Antrag FGPK Antrag GLP Herleitung
Sitzungsgeld Einwohnerrat CHF 80 CHF 280 10h × CHF 28
Sitzungsgeld FGPK CHF 80 CHF 224 8h × CHF 28
Sitzungsgeld übrige Kommissionen CHF 80 CHF 140 5h × CHF 28
Sitzungsgeld Ratsbüro CHF 80 CHF 84 3h × CHF 28
Sitzungsgeld Präsidialkonferenz CHF 80 CHF 84 3h × CHF 28
Präsidium Einwohnerrat CHF 3000 CHF 3000 Zustimmung
Vizepräsidium Einwohnerrat CHF 800 CHF 800 Zustimmung
FGPK-Präsidium CHF 2000 (Pauschale) CHF 448 (pro Sitzung) 2-fach
Präsidium übrige Kommissionen 2-fach (CHF 160) CHF 280 (pro Sitzung) 2-fach

Fazit

Die Grünliberalen fordern eine faire und transparente Entschädigung für die Milizarbeit im Einwohnerrat. Unser Vorschlag basiert auf einem einfachen Grundsatz:

Miliz ist Miliz.

Was für die Feuerwehr gilt, soll auch für die Politik gelten. Der Stundenansatz von CHF 28 – derselbe Betrag, den Aarau ab 2026 gerechtfertigterweise für Feuerwehrübungen bezahlt – bildet die einheitliche Grundlage für alle Entschädigungen.

Dieses System ist nachvollziehbar, weil es auf einer klaren Berechnung basiert. Es ist fair, weil es alle Milizämter gleich behandelt. Und es ist transparent, weil der Aufwand sichtbar wird.

Wer von Bürgerinnen und Bürgern politisches Engagement erwartet, soll dieses Engagement auch angemessen anerkennen.