Photovoltaikanlagen auf verbauten Flächen
Kreditantrag für Photovoltaikanlagen auf geeigneten Freiflächen im Besitz der Stadt bis spätestens 2030.
Unterzeichner
Antrag
Hintergrund
Elektrizität wird mit der jetzigen Klimapolitik zur zentralen Energieform. Nebst den bisherigen Anwendungen ist eine starke Nachfragesteigerung von elektrischer Energie bei der Wärme- und Kältebereitstellung sowie aufgrund der Förderung der E-Mobilität zu erwarten.
Auch erneuerbare Gase lassen sich in grossen Mengen auch nur mit Elektrizität herstellen. Daher ist es entscheidend, alle Möglichkeiten zu nutzen um Strom zu produzieren. Da Photovoltaikanlagen in der Regel wirtschaftlich betrieben werden können, sind sie auch für den städtischen Finanzhaushalt potenziell attraktiv.
Insbesondere die rasche Entwicklung von innovativen Formen der Solarpanelindustrie birgt ein grosses Potential zur flexiblen Nutzung von (temporären) städtischen Freiflächen bzw. nicht überbauten Nutzflächen, wie Parkareale. Die Parkplatzsolaranlagen gibt es in verschiedensten Grössen und Formen.
Geeignete Flächen sind beispielsweise: Parkplätze (Oberdeck Parkhaus Flösserplatz, Parkplatz Viehmarkt, Parkplatz beim Restaurant Schützen, Parkplatz KEBA usw.) und andere überbaute Flächen (Klärbecken ARA, …). Nicht geeignet sind zu kleine Flächen und Grünflächen jeglicher Art.